Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Autovermietung bei JetCars
A. MIETVERTRAG, MIETER UND BERECHTIGTE FAHRER:
I. Der Mietvertrag auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") kommt schriftlich oder durch (einfache) digitale Unterschrift in Textform zustande oder durch eine verbindliche telefonische Bestellung, die vom Vermieter schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt werden muss.
II. Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen. Darüber hinaus kann im Mietvertrag gegen eine Gebühr vereinbart werden, dass der Mieter berechtigt ist, den Mietwagen einer namentlich aufgeführten Person als berechtigten Fahrer zu überlassen (nachfolgend „berechtigte/r Fahrer"). Der Mieter erklärt in diesem Falle, dass er sämtliche von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Übernahme seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, auch in Vollmacht für den bzw. die berechtigten Fahrer abgibt, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den bzw. die berechtigten Fahrer wirken. Sofern der Mieter berechtigt ist, den Mietwagen einem berechtigten Fahrer zu überlassen, hat er dessen Auswahl sorgfältig zu treffen und insbesondere darauf zu achten, dass der berechtigte Fahrer bei Überlassen des Fahrzeugs im Besitz der für den jeweiligen Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist und auch die sonstigen nach der Fahrerlaubnis erteilten Auflagen einhält.
III. Vorbehaltlich der vorgenannten Regelung ist der Mieter im Übrigen nicht berechtigt, den Mietwagen entgeltlich oder leihweise einer dritten Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung. Die Nutzung des Mietwagens zu gewerblichen Zwecken (z.B. Carsharing, gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung) ist dem Mieter untersagt, es sei denn, dies ist ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Ein Verstoß führt zum Wegfall der vereinbarten Haftungsreduzierung (siehe auch Ziff. I.II. der AGB).
B. ALLGEMEINES
I. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank oder bei reinen Elektrofahrzeugen mit voller Ladekapazität zu übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit dem gleichen Füll-/Ladestand zurückzugeben, wie bei Übernahme des Fahrzeugs protokolliert wurde.
II. Der Vermieter schränkt die Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen für Länder außerhalb Deutschlands ein. Möchte der Mieter mit dem Fahrzeug ins Ausland reisen, so hat er die jeweiligen Länder vor Abschluss des Mietvertrags bei der Buchung in der Station oder auf der Website anzugeben. Die jeweils möglichen Reiseländer sind dort gegen eine Gebühr auswählbar.
III. Für in Deutschland mautpflichtige Mietfahrzeuge hat der Vermieter erforderliche Erfassungsgeräte in den Fahrzeugen verbaut. Die während der Mietzeit angefallenen Mautkosten hat der Mieter zusätzlich zum Mietpreis zu tragen und werden durch den Vermieter nach Abrechnung weiterbelastet. Die Einhaltung gegebenenfalls einschlägiger länderspezifischer Maut- und Vignettenvorschriften im Ausland, sowie deren rechtzeitige Entrichtung, obliegt dem Mieter. Den Vermieter trifft weder eine diesbezügliche Informationspflicht noch ist er verpflichtet, die Fahrzeuge mit technischen oder mautspezifischen Vorkehrungen (Vignetten, Transponder) zur Erhebung und Abrechnung einer Maut außerhalb Deutschlands auszustatten. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen diesbezüglichen Mautgebühren frei, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen.
IV. Mit Rücksicht auf den beiden Vertragsteilen bekannten außergewöhnlichen Risiken der Vermietung eines Kraftfahrzeuges verpflichtet sich der Mieter, ohne jegliche Alkohol- und/oder Drogenbeeinflussung zu fahren.
V. Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietvertrages sämtliche ausgehändigten Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugdokumente unaufgefordert zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Rückgabe für die Erstattung dieses Betrages eine Sicherheit einzubehalten.
VI. Es ist untersagt, das Fahrzeug zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen zu nutzen, außerhalb befestigter Straßen und Wege zu nutzen, sowie damit an Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen, Gefahrgut zu befördern oder bei der oder zur Begehung von Straftaten zu nutzen.
VII. In allen Fahrzeugen ist das Rauchen, inklusive E-Zigaretten und sog. „Vaporizer" (Verdampfer) strikt untersagt. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Rauchverbot durch den Mieter oder vom Mieter beförderte Dritte, kann der Vermieter dem Mieter eine Pauschale in Rechnung stellen, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) angegeben ist. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
VII. Vermietung über Vermittler Car Rental Hamburg GmbH ist berechtigt, Fahrzeuge von JetCars auf Vermittlungsbasis im Auftrag von JetCars an Kunden zu vermieten. Der Vertragspartner des Kunden bleibt JetCars, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Car Rental Hamburg GmbH handelt in diesem Zusammenhang als Vermittler für JetCars und wickelt die Mietvorgänge über das System von JetCars ab. Die Nutzung der Vermittlerdienste von Car Rental Hamburg GmbH ändert nichts an den Rechte- und Pflichtenregelungen zwischen JetCars und den Mietern.
C. VORBESTELLUNG EINES MIETFAHRZEUGES
I. Der Mieter kann bei der Reservierung eine Vorbestellung für einen Mietwagen abgeben. Diesbezügliche Reservierungsanfragen dienen einzig der Vertragsanbahnung und beziehen sich stets nur auf eine bestimmte Fahrzeuggruppe. Die übersandte Reservierungsbestätigung des Vermieters ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbestandteile für den späteren Mietvertrag, der erst zu Beginn des Mietzeitraumes in der ausgewählten Vermietstation nach Vorlage der erforderlichen Dokumente und Zahlungsmittel abgeschlossen wird.
II. Reservierungen können auch nach erfolgter Bestätigung von beiden Seiten jederzeit ohne Angaben von Gründen in Textform storniert werden. Bei Stornierungen des Bestellers, die innerhalb von weniger als 48 Stunden vor Beginn des Mietzeitraumes erklärt werden, kann der Vermieter dem Besteller eine Pauschale in Rechnung stellen, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) angegeben ist. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
J. HAFTUNG DES VERMIETERS
1) Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, es sei denn der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
2) Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden oder Verluste an bzw. von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen wurden.
3) Bei der Anmietung von Kühlfahrzeugen haftet der Vermieter insbesondere nicht für Schäden an Warengütern, die durch eine Fehlfunktion oder einen Ausfall der Kühlung hervorgerufen wurden. Der Mieter prüft eigenverantwortlich die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Kühlung der jeweiligen Güter und trägt dafür Sorge, dass diese Bestimmungen einghalten werden. Der Mieter sorgt selbst für einschlägigen Versicherungsschutz des Ladeguts einschließlich der Deckung des Ausfalls von Kühlaggregaten.
K. INSASSENUNFALLVERSICHERUNG
Die Deckungssummen für die Insassenschutzversicherung belaufen sich bei Tod auf 5.000,-EUR und Invalidität 10.000,- EUR. Die Deckungssummen erhöhen sich bei mehr Insassen um 10 % bei anteiligem Anspruch.
L. DATENSCHUTZ
I. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und aller sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetze.
II. Im Rahmen der Vermietung ist der Vermieter berechtigt die personenbezogenen Daten des Mieters und berechtigten Fahrers zu erheben und zu verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b), c) DSGVO), um: 1. die Buchung, den Mietvertrag und die Zahlung zu verwalten, sowie bei berechtigtem Interesse vor Abschluss des Mietvertrags die Bonität zum Zwecke der Verminderung des Risikos von Zahlungsausfällen zu prüfen, 2. Ordnungswidrigkeiten zu bearbeiten, die mit dem Mietfahrzeug während der Mietdauer begangen wurden.
III. Fahrzeuge im Bestand des Vermieters sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten, Mobiltelefonsystemen, GPS-Ortungssystemen und On-Board-Diagnose-Systemen sowie Systemen zur Erfassung von technischen Fahrzeuginformationen, wie z.B. Tankvolumen, Kilometerstand oder Geschwindigkeit ausgerüstet („Telematik"). Das Löschen von personenbezogenen Daten, die der Mieter oder Fahrer während der Mietzeit selbst in Fahrzeugsystemen gespeichert hat, liegt in seiner Verantwortung. Anweisungen für das Zurücksetzen der Systeme auf die Werkseinstellungen können dem Benutzerhandbuch entnommen werden, welches sich im Fahrzeug befindet.
IV. Der Vermieter nutzt einzelne Telematik-Daten für die Wartung und Pflege sowie Organisation seiner Fahrzeugflotte, sowie bei strafrechtlich relevantem Verhalten an den Fahrzeugen, z.B. bei Diebstahl, Unterschlagung, Gebrauchsanmaßung oder bei vertragswidriger Nutzung. Die Verarbeitung dieser Daten liegt im berechtigten Interesse des Vermieters (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f), c) DSGVO), nämlich zum Schutz und der Eigentumssicherung an unseren Fahrzeugen sowie zum Schutz unserer vertraglichen und außervertraglichen Rechte.
V. Der Vermieter speichert personenbezogene Daten nur so lange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten sind neben der Vermieterin mit ihr verbundene Unternehmen, Agenturpartner, sowie Behörden im Falle von Ordnungswidrigkeiten während der Mietzeit.
VI. Der Mieter und die berechtigten Fahrer können von der Vermieterin Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft verlangen. Zusätzlich besteht ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. Weitergehende Informationen hierzu finden sich unter www.jet-cars.de/datenschutz/.
M. SCHLICHTUNG
Der Vermieter ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen.
N. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
I. Der Vermieter ist berechtigt, Rechte aus dem Mietvertrag sowie das Eigentum am Fahrzeug selbst – auch sicherungshalber – an Dritte abzutreten, bzw. zu übertragen.
II. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben.
III. Es gilt deutsches Recht.
IV. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag Erfüllungsort und Gerichtsstand Bremen.

